K l a u s K a u k e r

Freitag, 14. Dezember 2012

Nur Mir vs. Metall auf Metall

Uh damn it - der BGH hat entschieden, dass ein zweisekündiges Sample im Song Nur Mir von Sabrina Setlur unrechtmäßig verwendet wurde. Ich hab mir sofort beide Songs angehört und im ersten Moment auf "Freie Benutzung" getippt. Man darf nämlich, ohne zu fragen, urheberrechtlich geschützes Material verwenden, solange man sich in seiner neuen Komposition weit genug davon entfernt. Die "persönlichen Züge" des Samples müssen dabei verblassen. OK, die Regellung ist schwammig, aber ich bin dankbar, dass es sie gibt. Sie eröffnet Künstlern wichtigen Entfaltungs- und Entwicklungsfreiraum. Aber jetzt kommts: Auch wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind, gibt es da noch eine Einschränkung; laut dem BGH dürfe man fremdes Material unter keinen Umständen verwenden, wenn man es in einem zumutbaren Aufwand selbst produzieren kann.

Genau das ist in diesem Fall der Knackpunkt. Hätten Sabrina Setlurs Komponisten selbst auf der Heizung getrommelt, hätten sie keinen acht Jahre andauernden Rechtsstreit gehabt.

Hier könnt Ihr vergleichen wenn Ihr Spotify habt: (Das Sample startet bei Kraftwerk ab 00:36)



Aus künstlerischer Sicht ist eine Beurteilung von außen, ob ein Sample nun selbst hätte produziert werden müssen oder nicht, völlig undenkbar, unmöglich! Hätten die Komponisten Haas und Pelham ihre eigenen Metall-Sounds aufgenommen - sie hätten nunmal anders geklungen. Vielleicht brauchten sie GENAU diesen Sound mit haargenau dem selben Hall etc. - das kriegt man nicht 1:1 nachproduziert.

OK, es ist natürlich eher sowas wie däftiger Industriepop als Kunst, von daher hätten selbst aufgenommene Sounds keinen nennenswerten Unterschied gemacht. Dann frage ich mich aber schon, welche Komplexität ein Sound heute haben muss, damit ich ihn samplen darf, seine persönlichen Züge sich aber nicht zu dominant auf meine Komposition auswirken.

FAZIT: Wenn ich mir die Tracks so anhöre und in Betracht ziehe, dass 2004 auch noch andere Zeiten geherrscht haben, stimme ich dem Urteil des BGH tendenziell zu. Was ist Eure Meinung? Mir zeigt diese Auseinandersetzung mal wieder eins: unser Urheberrecht ist reformbedürftig - wie genau weiß ich leider nicht.

2 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Servus,

also ich finde es im Algemeinen ziemlich schade, das das Urheberrecht zum Thema Sampling einfach nicht mehr Zeitgemäß ist.
Denn es geht immerhin um Kunst und gerade das Sampling an sich hat viele neue Wege geebnet.

Und ich denke mal fernab von irgendwelchen einzelfällen vor Gericht, von denen man nebenbei mitbekommt. Hier wird vieles auch im keim erstickt, weil eben die Sachlage sowas von unklar ist, und viele Künstler ganz einfach davor abgeschreckt werden zu Samplen.

Abgesehen davon bedient man sich nunmal dem bestehenden um etwas neues zu erschaffen.
Im weitesten Sinne.
Und wenn man nicht gerade die Hook übernimmt sondern das Sample als Teilbaustein braucht um etwas neues zu erschaffen, sollte niemand etrwas dagegen sagen dürfen.



Von daher.

Her mit der Reformierung.....

18. Januar 2013 um 13:41  
Anonymous Pinkbulldeluxe1 meinte...

Das lustige an der ganzen Geschichte ist ja zb das afrika lambada und zig andere Hip Hop Gruppierung besonders in 80s kraftwerk gesampelt haben warum kraftwerk da nie geklagt hat ist ein rätsel.

27. Februar 2013 um 03:09  

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